Treppenlift Förderung in vielen Fällen möglich

Die Installation eines Treppenliftes wirkt sich äußerst positiv auf die Lebensqualität aus und in vielen Fällen bildet diese Maßnahme die Voraussetzung, weiterhin im vertrauten Umfeld wohnen zu können. Selbstverständlich ist der Kauf eines Treppenlifts mit zum Teil erheblichen Kosten verbunden, aber mit einer Treppenlift Förderung reduzieren sich der finanzielle Aufwand erheblich.

Treppenlift Förderung – Welche Treppenlift Förderung steht zur Verfügung

Obwohl die Krankenkassen keine Kosten für Treppenlifte übernehmen, ist die Finanzierung dieser Investition durch die Treppenlift Förderung in ihren verschiedenen Varianten gut abgesichert. Abhängig von der individuellen Situation bieten mehrere Institutionen die verschiedensten Formen an Treppenlift Zuschüssen, äußerst zinsgünstigen Darlehen oder sogar die komplette Kostenübernahme an.

Treppenlift Zuschuss durch Pflegeversicherung

Haben Sie bereits eine Pflegestufe beantragt oder wurde diese bewilligt, erhalten Sie von der Pflegeversicherung eine Treppenlift Förderung bis zu maximal 4.000 Euro pro Person. Insgesamt können Sie diesen Zuschuss für bis zu vier Personen mit Pflegegrad pro Haushalt beantragen. Theoretisch ergibt sich daraus ein Zuschuss von maximal 16.000 Euro. Diese Anträge auf einen Zuschuss werden in den meisten Fällen positiv beantwortet.

Stellen Sie vor dem Treppenlift-Einbau einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse, bei der Sie auch den Antrag auf einen Pflegegrad einreichen. Sie ist in diesem Fall Ihr Ansprechpartner.

Kostenübernahme für Treppenlift durch Berufsgenossenschaften

Treppenlift Förderung – welche Treppenlift Förderung steht zur Verfügung bei Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen?
Ist ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall (direkter Web von und zur Arbeit) der Grund für eine eingeschränkte Mobilität, durch die der Einbau eines Treppenlifts erforderlich ist, tritt die Berufsgenossenschaft in Leistung. Dies gilt ebenfalls für die Mobilitätseinschränkung durch Berufskrankheiten. In dieser Situation erfolgt eine Kostenübernahme in Höhe von 100 %.

Fremdverschulden – Haftpflichtversicherung trägt die Kosten

Vor allem bei jüngeren Menschen kommt es immer wieder durch Fremdverschulden zur Einschränkung ihrer Mobilität. Ein Beispiel dafür sind Verkehrsunfälle mit Motorradfahrern, die oft mit tragischen Folgen enden. In diesen Fällen haftet der Unfallverursacher für alle körperlichen Schäden der am Unfall beteiligten Personen. Außerdem ist er verpflichtet, die daraus resultierende Folgekosten zu übernehmen. Stellvertretend für den Unfallverursacher tritt in dieser Situation dessen Haftpflichtversicherung für die Kostenregulierung ein. Sind Sie in solch einer Situation, stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Kostenübernahme, wenn Sie sich für den Einbau eines Treppenlifts entscheiden.

Staatliche Förderung für Ihren Treppenlift durch KfW-Bank

Eine weitere wichtige Treppenlift Förderung bietet die KfW-Bank mit dem KfW-Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen im Rahmend es Programms „Altersgerechtes Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ an.

Der KfW-Zuschuss beträgt pro Wohneinheit zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis zu maximal 5.000 Euro. Er ist für Eigenheimbesitzer genauso gedacht wie für Wohnungsgenossenschaften oder Privateigentümern vermieteter Wohnimmobilien. Investieren Sie als Mieter einer Immobilie in den Einbau eines Treppenlifts, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Diese legen Sie dem Antrag an die KfW bei. Mit diesem Zuschuss sind andere öffentliche Zuschüsse kombinierbar, solange sie nicht mehr als zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten ausmachen.

Zusätzlich bietet die KfW-Bank durch das Förderprogramm „Altersgerecht umbauen (159)“ ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Anträge sind in jedem Fall vor Beginn der Umbaumaßnahmen und Unterzeichnung des Kaufvertrags zu stellen. Beantragen Sie den KfW-Zuschuss direkt bei der KfW-Bank.

Landesspezifische oder kommunale Förderprogramme

Regionale Förderungen der einzelnen Länder oder Kommunen ergänzen die überregionalen KfW-Treppenlift Förderung sowie die Zuschüsse durch die Pflegeversicherung oder Berufsgenossenschaft. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer Kommune, welche zusätzlichen Fördermaßnahmen in Ihrem Bundesland verfügbar sind. Wie bei der KfW-Förderung oder dem Antrag der Treppenlift Förderung bei der Pflegeversicherung sollte dies auch hier im Vorfeld erfolgen.

Treppenlift steuerlich absetzen

Besteht für den Einbau eines Treppenlifts eine medizinische Notwendigkeit, handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung. Diese können Sie steuerlich geltend machen. Wie hoch die Anrechnung ist, hängt von Ihrer Einkommenssituation ab.

Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest. In dem der Arzt bescheinigt, dass es für Sie kaum oder nur mehr mit größtem Aufwand möglich ist, Treppen ohne Hilfe zu überwinden. Zusätzlich sollte er bescheinigen, dass es für Sie nur mit Unterstützung durch einen Treppenlift weiterhin möglich ist, im vertrauten Umfeld ein eigenständiges Leben zu führen.

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