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Für eine der grundlegendsten Fragen bei der Anschaffung, sind vorab einige Punkte zu klären, die über den Preis des Plattformlift entscheiden.
Was kostet ein Plattformlift?
- Gebäudetyp (Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus)
- Montageort (innen / außen)
- Treppenverlauf (kurvig / gerade)
- Lieferzeit (schnell oder langfristig)
- Zuschussmöglichkeiten (Pflegebedarf)
Nach Klärung dieser Punkte steht dem passenden Angebot nichts mehr im Wege. Ein Plattformlift dient den Besitzern oft mehrere Jahre. Da sich die Anschaffungskosten häufig in Bereichen zwischen 7.000 € – 25.000 € bewegen, ist ein Vergleich verschiedener Anbieter besonders wichtig! Außerdem sollten Sie ausgiebig beraten werden über mögliche Zuschüsse und Fördermittel. Zur Bezahlung des Eigenanteils bieten sich zinsgünstige Kredite oder auch Leasingvarianten an. Seriöse Treppenliftanbieter zeigen Ihnen bei einem Vorort-Termin alle Möglichkeiten auf.
Mit unserem Angebotsformular erhalten Sie mindestens 2 unabhängige und für Sie vollständig kostenlose Angebote für Plattformlifte von renommierten Treppenliftbauern. Sie sollten in jedem Fall auf einen Vorort-Termin bestehen und ein ordentliches Aufmaß mit umfangreicher Beratung erhalten. Zu den Themen:
- Maße und Passform
- Fördermittel und öffentliche Zuschüsse
- Hilfe bei dem Antrag auf Pflegezuschuss
- Zeitlichen Rahmen für Lieferung und Montage
Sobald diese Punkte geklärt sind gilt es, die verschiedenen Angebote zu vergleichen.
Hierbei sollten Sie nicht nur auf den Preis schauen. Ziehen Sie auch Aspekte wie persönliche Präferenzen und Unterstützung bei Zuschussanträgen in Betracht. Kosten für Wartungsverträge und Betreuung bei Fragen und Problemen sollten mit in die Waagschale geworfen werden. Garantiezeiten spielen ebenso eine wichtige Rolle. Die namhaften Plattformlift – Hersteller bieten hier besonders guten Service, allerdings sind auch einige Kleinserienanbieter nicht außer acht zu lassen. Diese bieten oft einen hervorragenden Service mit persönlichem Ansprechpartner über viele Jahre hinweg.
Was kostet ein Plattformlift? – Eine Übersicht
Art des Treppenlifts | Treppenform | Installationsort | ca. Kosten* |
---|---|---|---|
Plattformlift | gerade | innen | 7.000 € - 15.000 € |
Plattformlift | kurvig | innen | 10.000 € - 25.000 € |
Plattformlift | gerade | außen | 8.000 € - 16.000 € |
Plattformlift | kurvig | außen | 12.000 € - 25.000 € |
Welche Fördermittel für Plattformlifte stehen zur Verfügung?
Jeder Pflegebedürftige hat grundsätzlich die Möglichkeit Fördermittel bei seiner Krankenkasse zu beantragen. Die bewilligten Zuschüsse und Fördermittel fallen von Krankenkasse zu Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe aus. Pauschal ist es allerdings so, dass je pflegebedürftiger Person im Haushalt eine Höhe von bis zu 4.000 € bewilligt werden kann.
Die Gesamtfördersumme je baulicher Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds sind limitiert auf maximal 16.000 €.
Wichtig:
Die Pflegestufe und der dazugehörige Antrag auf Zuschuss müssen vor Kauf des Plattformlift beantragt werden. Ein Angebot sollte in jedem Fall bei Beantragung auf Fördermittel mit eingereicht werden!
Vergleichen ist sinnvoll: Durch das Einholen mehrerer Angebote für Ihren neuen Plattformlift können Sie nicht nur einen Preisvergleich vornehmen, sondern auch den passenden Partner finden, der Sie hinsichtlich Fördermittel für Treppenlifte umfangreich berät. Seriöse Treppenlift-Anbieter helfen Ihnen nicht nur bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln, sondern versorgen Sie parallel mit allen nötigen Unterlagen und Dokumenten.
Vorgehensweise: Beantragung und Anschaffung eines Plattformlift
- Angebote einholen
- Sondierung der Angebote
- Bilder des Wohnumfelds machen
- Antrag ausfüllen
- Alles zusammen zu Ihrer Krankenkasse schicken
- Antrag bewilligt: Erhalt des positiven Bescheids vom Leistungsträger
- Beauftragung des Treppenlift-Anbieters
- Alle Originalrechnungen zum Leistungsträger
Um Fördermittel und Zuschüsse für Ihren Plattformlift zu erhalten, benötigen Sie einen Pflegegrad. Ohne diesen ist eine Bezuschussung nicht möglich. Sollten Sie bisher über keinen Pflegegrad verfügen, ist zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Hierbei gilt einiges zu beachten:
Wie beantrage ich eine Pflegestufe?
Seit dem 01.Januar 2017 werden Neu-Antragsteller mittels des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) persönlich von einem authorisierten Gutachter in die jeweilige Pflegestufe eingestuft. Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Bei der Begutachtung gibt es 2 verschiedene Anlaufstellen, je nachdem ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Gesetzlich versichert
Für gesetzlich Versicherte ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) für die Einstufung des Pflegegrads zuständig. Dieser kommt Sie Vorort besuchen. Und führt eine Entsprechende Überprüfung durch.
Privat versichert
Sollten Sie privat versichert sein, wird Sie ein Gutachter der Medicproof GmbH besuchen und die Einstufung in eine Pflegestufe vornehmen. Für die Ermittlung des korrekten Pflegegrads dient der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Diese Einstufung wird anhand eines Fragekatalogs durch den Gutachter vorgenommen.
Pflegestufe abgelehnt – Was kann ich tun?
Hier gilt es schnell zu handeln. Dennoch sollten Sie sich nicht verrückt machen. Oft bewirken Widersprüche Wunder. Wichtig ist, dass Fristen eingehalten werden. Wir zeigen Ihnen die nächsten 10 Schritte auf:
- Ablehnung des Pflegekassen – Antrag sichten und die einzelnen Punkte systematisch durchgehen
- Stichpunkte zu den Ablehnungsgründen notieren
- Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen
- Haben Sie das Gutachten erhalten? Wenn nicht, unverzüglich anfordern
- Der Widerspruch muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Senden Sie dieses an die Pflegekasse
- Sparen Sie sich nervenaufreibende Anrufe
- Das Schreiben senden Sie per Einschreiben mit Rückschein
- Alternativ: Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse abgeben. Wichtig: Erhalt quittieren lassen!
- Fangen Sie an ein Pflegetagebuch zu führen, falls Sie dies noch nicht tun.
- Falls bei der Begutachtung schon was fehlte: Ärtzliche Atteste, Diagnosen, Entlassungspapiere, etc. besorgen
Wichtig:
Das Recht aufs Gutachten: § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X) sagt: „Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gewähren, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.“
Sollte Ihr Antrag für einen Pflegegrad dennoch abgelehnt werden, ist es für das weitere Vorgehen auf jeden Fall sinnvoll einen Fachanwalt zu konsolutieren.
Mit unserem Vergleichsrechner zum passenden Plattformlift Angebot